AGB
In meiner Praxis liegen die AGBs auf und können gerne in ausgedruckter Form gelesen werden. Zusätzlich finden Sie die AGBs auch online.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Physiotherapie und Heilmassage
1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrer/Ihrem Haus- oder Fachärztin/arzt. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten folgende Punkte enthalten:
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Medizinische Diagnose
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Verordnete Therapie: zB. Physiotherapeutische Behandlung
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Minutenanzahl: 30, 45 oder 60 Minuten
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Behandlungsanzahl: bis 10 Einheiten
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Ausstellungsdatum der Überweisung
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur dann Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/Ihres Physiotherapeutin/Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem Physiotherapeut*in sofort mit.
2. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungspflicht (bis mindestens den 30. Juni 2025) ausgesetzt. Bei der BVAEB ist die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen mit der Änderung der Krankenordnung (1. Änderung der Krankenordnung 2020, mit 01.11.2022 in Kraft getreten) vollständig und dauerhaft abgeschafft.
Falls Sie bei der SVS krankenversichert sind, ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn weiterhin von der chefärztlichen Abteilung bewilligt werden muss.
3. Dokumentation
Ihre/Ihr Physiotherapeut*in ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der Ergebnisse der Befundung, und der gesetzten therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/Ihres Physiotherapeut*in. Auf Ihr Verlangen haben Sie und Ihr/Ihre Vertreter*innen Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation und den Erhalt von Kopien gegen Kostenersatz. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/Ihrem Physiotherapeut*in und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum mindestens 10 Jahre sorgsam aufbewahrt.
4. Höhe der Kosten
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Preisübersicht auf der Website.
5. Zahlungsmodus
Jede einzelne Therapiesitzung ist direkt im Anschluss in Form einer Barzahlung oder Überweisung via QR Code an Ihre/Ihren Physiotherapeut*in zu entrichten.
Ihre/Ihr Physiotherapeut*in stellt Ihnen bei Ende der Behandlung eine aufgeschlüsselte Honorarnote über die einzelnen erbrachten Leistungen als Sammelhonorarnote unter Nennung der auf die einzelnen Positionen entfallenden Werte als auch die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Sollten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug geraten (bei Nichtbezahlung im Anschluss einer Therapieeinheit), behält sich Ihre/Ihr Physiotherapeut*in das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte postalische Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf € 15,–, für die zweite Mahnung auf € 25,– und für die dritte Mahnung auf € 35,–.
Im Falle einer Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Honorarforderung behält sich Ihre/Ihr Physiotherapeut*in das Recht vor, rechtliche Schritte (Rechtsanwalt, Inkassobüro, gerichtliche Mahnklage) zur Forderungseinbringung einzuleiten. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaig anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen, etwaig in weiterer Folge der Kosten des Einschreitens einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwaltes bzw. eines mit der Eintreibung der Forderung beauftragten Inkassobüros sowie etwaiger Gerichtsgebühren.
6. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihre/Ihr Physiotherapeut*in ist Begleiter*in auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden auf Basis der vorliegenden ärztlichen Verordnung, etwaiger vorliegender Befunde und dem Ergebnis aus der physiotherapeutischen Befundung zu der u.a. Messungen, Tests und das Befundungsgespräch gehören, Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Damit das im Vorfeld vereinbarte Behandlungsziel erreicht werden kann, ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich! Patient*innen sind daher angehalten, behandlungsrelevante Informationen (z.B. über bestehende Vorerkrankungen, parallel bestehende Diagnosen, die Einnahme von Medikamenten, stationäre Aufenthalte, bisher vorgenommene Untersuchungen), die Ihre/Ihr Physiotherapeut*in nicht im Rahmen der Erstbegutachtung erlangen kann, mitzuteilen.
Auch werden Sie ersucht Ihre/Ihren Physiotherapeut*in über allfällige Änderungen Ihres Gesundheitszustandes während der laufenden Behandlung (z.B. Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Änderung der Medikation) zu informieren. Ihre/Ihr Physiotherapeut*in unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Auch kann die Mithilfe der Patient*innen bedeuten, dass bestimmte Handlungsanleitungen, die der Unterstützung des Behandlungszieles dienen, zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen sind.
Erhält Ihre/Ihr Physiotherapeut*in den Eindruck, dass das Behandlungsziel z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihre/Ihr Physiotherapeut*in darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
7. Wie sagen Sie einen vereinbarten Termin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/Ihrem Physiotherapeut*in telefonisch mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihre/Ihr Physiotherapeut*in das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
8. Datenschutz und Schweigepflicht
Wir informieren Sie darüber, dass Ihre/Ihr Physiotherapeut*in der berufsgesetzlichen Schweigepflicht unterliegt und externen Dritten (außerhalb des Behandlungsvertrages) gegenüber kein Recht auf Auskunft über die im Rahmen der Behandlung/Betreuung von Patient*innen/Klient*innen anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse besteht. Davon ausgenommen ist jedoch die behandlungsbezogene Kommunikation mit Ihrer/Ihrem verordnenden Ärztin/Arzt zwecks des Austausches über behandlungsrelevante Informationen und Gesundheitsdaten, insbesondere im Sinne der Behandlungsoptimierung. Der Austausch von Gesundheitsdaten zwecks Behandlungsoptimierung zwischen Ihrer/Ihrem Physiotherapeut*in und an der Behandlung bzw. Betreuung beteiligten weiteren Gesundheits,- und Pflegeberufen ist vom Berufsgesetz im Rahmen einer bedarfsbezogenen Auskunftspflicht gedeckt. Er erfolgt aber nur dann, wenn Sie die aktuell an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufe mit denen zwecks Behandlungsoptimierung kommuniziert werden darf, namentlich an Ihre/Ihren Physiotherapeut*in bekannt geben. Wenn Sie wünschen, dass Ihre Vertrauensperson Auskunft über die Behandlung/bestimmte (dringliche) Ereignisse erhalten bzw. im Bedarfsfall kontaktiert werden, werden Sie ersucht diese Personen namhaft zu machen und Ihre/Ihren Physiotherapeut*in ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Dies gilt ausdrücklich auch für Verwandte und Ehepartner.
Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihrer/ Ihrem Physiotherapeutin/Physiotherapeuten vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung entsprechend dem Berufsgesetz (insbes. Dokumentation, Aufbewahrung, Auskunftspflichten) verarbeitet und Sie sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten, die Sie Ihrer/Ihrem Physiotherapeut*in zur Verfügung gestellt haben, EDV-mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden.
Ausschließlich im Bedarfsfall und auf Basis gesetzlicher Ermächtigung werden Ihre relevanten personenbezogenen Daten (u.a. Mahnwesen, Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, die sich aus dem Behandlungsvertrag ableiten lassen, zum Zweck der Strafverfolgung, Auskunftserteilung und Mitwirkungspflicht aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gefährdung der Gesundheit (wie z.B. auf Grundlage des Epidemiegesetzes 1950) an die Behörden/Finanzamt/Justiz zum jeweils gesetzlich konkretisierten Zweck weitergegeben.
9. Haftungsausschluss für mitgebrachte Wertgegenstände
Das Mitbringen von Gegenständen durch Patient*innen/Klient*innen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verlust an, von Patient*innen/Klient*innen in die Praxis, mitgebrachten Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung.
10. Behandlung/Betreuung von Patient*innen/Klient*innen mit ausländische Wohnsitz
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Behandlungsvertrag ist der Standort der Praxis. Zur Entscheidung aller aus dem Behandlungsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
Gewerbliche Massage (Wellness Massagen)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für
Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Nagelstudios, Piercer und Tätowierer
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen dem Dienstleister Silvia Hermanseder, Vöcklabrucker Straße 24, www.physio-hermanseder.at, info@physio-hermanseder.at und seinem Kunden. Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, die nicht unter diese AGB fallen sollen, bedürfen einer schriftlichen Individualvereinbarung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung
Allfällige Leistungsbeschreibungen sowie die Bewerbung von Dienstleistungen sind unverbindlich und freibleibend, d. h. sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zu unterbreiten. Der Dienstleister kann Angebote (insb. zu Terminvereinbarungen) ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen. Angebote können telefonisch, per Mail, online oder persönlich gestellt werden.
Angebote werden vom Dienstleister durch Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail oder ausdrücklicher persönlicher Zusage angenommen.
3. Terminverschiebungen, Stornierungen, verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin
Vereinbarte Termine sind verbindlich und wahrzunehmen. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Absage oder Verschiebung nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen möglich.
Eine kostenfreie Terminverschiebung oder -absage (Stornierung) ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späteren Terminverschiebungen und -absagen oder für den Fall, dass der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, stellt der Dienstleister das gesamte Entgelt in Rechnung. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
Für eine vom Kunden gewünschte Kürzung/Verminderung der vereinbarten Dienstleistung kann keine entgeltliche Rückvergütung/Rabatt gewährt werden. Kann der Dienstleister aus für ihn nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt einen Termin nicht einhalten, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. In einem solchen Fall ist der Dienstleister berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise richten sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preisliste. Die Veröffentlichung einer neuen Preisliste ersetzt automatisch die bis dahin geltende.
Das Entgelt für die vom Kunden in Anspruch genommene Leistung ist nach Erbringung durch den Dienstleister sofort zur Zahlung fällig. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (Gutscheinen) ist nicht möglich.
Sollten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug geraten (bei Nichtbezahlung im Anschluss einer Therapieeinheit), behält sich Ihre/Ihr Physiotherapeut*in das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte postalische Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf € 15,–, für die zweite Mahnung auf € 25,– und für die dritte Mahnung auf € 35,–.
Im Falle einer Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Honorarforderung behält sich Ihre/Ihr Physiotherapeut*in das Recht vor, rechtliche Schritte (Rechtsanwalt, Inkassobüro, gerichtliche Mahnklage) zur Forderungseinbringung einzuleiten. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaig anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen, etwaig in weiterer Folge der Kosten des Einschreitens einer/eines Rechtsanwältin/Rechtsanwaltes bzw. eines mit der Eintreibung der Forderung beauftragten Inkassobüros sowie etwaiger Gerichtsgebühren.
5. Sachbeschädigung
Die Haftung des Dienstleisters für eine Sachbeschädigung im Zuge der Dienstleistungserbringung (zB an Kleidung des Kunden durch Öle, Cremen oder ähnliche Flüssigkeiten etc.) beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlungen.
6. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister Erkrankungen, Allergien oder andere körperliche Beschwerden (insbesondere Diabetes, Blutverdünnung usw.), die bei der Leistungserbringung des Dienstleisters zu beachten sind bzw. zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Kunden führen können, nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.
Der Kunde wird dem Dienstleister Fragen zu seinem Gesundheitszustand gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantworten, um Komplikationen bei der Erbringung der Dienstleistung und mögliche Schäden zu vermeiden.
7. Gutscheine
Wertgutscheine werden auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter 2. und 3. vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung.
Dienstleistungsgutscheine werden auf eine bestimmte Dienstleistung ausgestellt. Die Gültigkeit der Dienstleistungsgutscheine beträgt 5 Jahre, wobei die der Gutscheineinlösung korrespondierende Leistungserbringung innerhalb dieser Frist erfolgen muss. Für die Einlösung gelten die unter 2. und 3. vereinbarten Bestimmungen zur Terminvereinbarung. Ist der Preis der entsprechenden Dienstleistung im Einlösungszeitpunkt höher, als zum Ausstellungszeitpunkt des Gutscheins, hat der Kunde den Differenzbetrag aufzuzahlen.
Der Gutschein ist zum Termin mitzubringen und kann nur gegen Entwertung eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes (Barablöse) ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name und Adresse zum Zweck der Rechnungsstellung verarbeitet werden.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
